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Rechtssatz RS0060151×

Rechtssatz RS0060151

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0060151

Geschäftszahl

4Ob596/73

Entscheidungsdatum

05.02.1974

Rechtssatz

Hat ein Gesellschafter trotz erklärter Aufkündigung die Gesellschafterrechte nicht verloren, ist er zu Nichtigerklärung von mit dem Gesellschaftsvertrag nicht im Einklang stehenden Beschlüssen berechtigt. Daß diese mit einer Satzungsänderung erforderlichen Mehrheit gefaßt wurden, hindert den Gesellschafter nicht, seine aus der Erklärung der Kündigung abgeleiteten Rechte geltend zu machen, weil diese zur Zeit der Abänderung des Gesellschaftsvertrages bereits bestanden und ohne seine Zustimmung nicht mehr beseitigt werden konnten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 596/73
    Entscheidungstext OGH 05.02.1974 4 Ob 596/73
    Veröff: HS 9654

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0060151

Dokumentnummer

JJR_19740205_OGH0002_0040OB00596_7300000_009