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Rechtssatz RS0060185

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0060185

Geschäftszahl

4Ob4/95

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Rechtssatz

Unter Standort im Sinne dieser Bestimmung ist jener Ort zu verstehen, von dem aus als Hauptbetriebsstätte das betreffende Gewerbe ausgeübt, Bestellungen entgegengenommen, Arbeiten angenommen und bestellte Arbeitsstücke ausgefolgt werden und in dem sich der Verkehr des Geschäftsunternehmens mit den Kunden abspielt, wo sich ständig die gewerbliche Tätigkeit vollzieht oder wo sich, wenn das Gewerbe an verschiedenen Orten ausgeübt wird, der Mittelpunkt des Unternehmens befindet. Standort iwS ist das Gebiet der Ortsgemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 4/95
    Entscheidungstext OGH 31.01.1995 4 Ob 4/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0060185

Dokumentnummer

JJR_19950131_OGH0002_0040OB00004_9500000_004