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Rechtssatz RS0060476×

Rechtssatz RS0060476

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0060476

Geschäftszahl

1Ob25/93

Entscheidungsdatum

19.10.1993

Rechtssatz

Selbst die Befürchtung, daß vorgeschriebene Auflagen nicht beachtet werden, darf nicht zum Anlaß genommen werden, einer Betriebsanlage die Genehmigung zu versagen. Das durch den Hauptinhalt des Spruchs des Genehmigungsgbescheides gestaltete Rechtsverhältnis bleibt selbst bei Nichtbeachtung der Auflage aufrecht; bei Inanspruchnahme der erteilten Genehmigung werden nur die Auflagen zu unbedingten Aufträgen. (hier: Vorschreibung eines Handlaufes)

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 25/93
    Entscheidungstext OGH 19.10.1993 1 Ob 25/93
    Veröff: SZ 66/130

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060476

Dokumentnummer

JJR_19931019_OGH0002_0010OB00025_9300000_003