Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0060763×

Rechtssatz RS0060763

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0060763

Geschäftszahl

1Ob8/93

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Rechtssatz

Bei einer Entscheidung über ein Konzessionsansuchen sind grundsätzlich die Sachverhältnisse und Rechtsverhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Wenn im Zeitpunkt des Konzessionsansuches ein entsprechender gewerberechtlicher Geschäftsführer nocht nicht bestellt war, genügt es daher, daß die Bestellung eines solchen vor der Entscheidung über das Konzessionsansuchen nachgeholt und um die Genehmigung der Geschäftsführerbestellung angesucht wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 8/93
    Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 8/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060763

Dokumentnummer

JJR_19930622_OGH0002_0010OB00008_9300000_005