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Rechtssatz RS0060990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0060990

Geschäftszahl

5Ob1/94

Entscheidungsdatum

08.03.1994

Rechtssatz

Wird ein Gesuch um Löschung von Zwischeneintragungen gleichzeitig mit dem Einverleibungsversuch angebracht, so kann bei einer Abschreibung eines Grundstückes und Eröffnung einer neuen Einlage (bzw Zuschreibung zu einer anderen Einlage) ungeachtet der Zwischeneintragung sogleich eine lastenfreie Abschreibung erfolgen. Die Abschreibung ohne Mitbenützung einer Klagsanmerkung ist so zu beurteilen wie deren Löschung als Zwischeneintragung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 1/94
    Entscheidungstext OGH 08.03.1994 5 Ob 1/94
    Veröff: SZ 67/37

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0060990

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0050OB00001_9400000_001