Rechtssatz RS0061289
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061289
Entscheidungsdatum
22.12.1970
Rechtssatz
Eine Bilanz ist die in übersichtlicher Weise aufgegliederte, zu einem bestimmten Stichtag erfolgende bewertende Aufzeichnung des Vermögens eines Unternehmens durch Gegenüberstellung der Aktiven und der Passiven unter Hinzurechnung des Saldos auf der einen Seite der geringeren Gesamtsumme, der sodann Gewinn oder Verlust zum Ausdruck bringt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0061289
Dokumentnummer
JJR_19701222_OGH0002_0080OB00281_7000000_008