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Rechtssatz RS0061664

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0061664

Geschäftszahl

10ObS84/95

Entscheidungsdatum

08.06.1995

Norm

ABGB §1324
BauarbeiterschutzV §72
ASVG §213a

Rechtssatz

Konnte davon ausgegangen werden, daß sich die Arbeiter während der Zeit, während der der Bagger über ihre Einweisung im Einsatz war, außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten werden, überschreitet die Unterlassung allfälliger weiterer Sicherheitsvorkehrungen jedenfalls nicht den Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061664

Dokumentnummer

JJR_19950608_OGH0002_010OBS00084_9500000_001