Rechtssatz RS0061664
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061664
Entscheidungsdatum
08.06.1995
Norm
ABGB §1324
BauarbeiterschutzV §72
ASVG §213a
Rechtssatz
Konnte davon ausgegangen werden, daß sich die Arbeiter während der Zeit, während der der Bagger über ihre Einweisung im Einsatz war, außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten werden, überschreitet die Unterlassung allfälliger weiterer Sicherheitsvorkehrungen jedenfalls nicht den Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061664
Dokumentnummer
JJR_19950608_OGH0002_010OBS00084_9500000_001