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Rechtssatz RS0061717

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0061717

Geschäftszahl

4Ob361/76 (4Ob362/76)

Entscheidungsdatum

05.10.1976

Rechtssatz

Zur schlüssigen oder stillschweigenden Einwilligung ist erforderlich, daß diese von allen Gesellschaftern gegeben wird. Voraussetzung für die Annahme einer schlüssigen (stillschweigenden) Zustimmung ist daher, daß alle Gesellschafter tatsächlich Kenntnis von der Tätigkeit des Gesellschafters und den Umständen haben, welche diese Tätigkeit als einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot erkennen lassen. Ein bloßes "Kennenmüssen" reicht nicht aus. Ob eine solche Genehmigung vorliegt, ist nach den Umständen des Falles zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 361/76
    Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 361/76
    Veröff: EvBl 1977/100 S 213

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0061717

Dokumentnummer

JJR_19761005_OGH0002_0040OB00361_7600000_005