Rechtssatz RS0061791
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0061791
Entscheidungsdatum
14.06.1995
Rechtssatz
Im Falle einer vor Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Anweisenden vom Angewiesenen gegenüber dem Anweisungsempfänger angenommene Anweisung auf Schuld hat die vom Angewiesenen nach Konkurseröffnung aufgrund einer solchen Anweisung geleistete Zahlung gegenüber der Masse schuldbefreiende Wirkung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061791
Dokumentnummer
JJR_19950614_OGH0002_0030OB00515_9500000_001