Rechtssatz RS0062085
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062085
Geschäftszahl
1Ob797/76 (1Ob802/76)
Entscheidungsdatum
22.12.1976
Rechtssatz
Dem Kommanditisten einer GmbH & Co KG kann vertraglich auch in der Weise Einfluß auf die Geschäftsführung durch die GmbH eingeräumt werden, daß diese die Geschäfte nach seinen Weisungen vorzunehmen hat, bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vornehmen darf oder von ihrem Recht, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen, nicht oder nur beschränkt Gebrauch macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0062085
Dokumentnummer
JJR_19761222_OGH0002_0010OB00797_7600000_004