Rechtssatz RS0062365
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062365
Entscheidungsdatum
22.10.1980
Rechtssatz
Die Verwahrung in Ausübung eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes (§§ 369, 371 HGB) geschieht in Abwicklung eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwecks Erhaltung des Wertes der Sache (Schutz vor Verlust oder Beschädigung) auch im Interesse des Eigentümers der Sache. Der Kaufmann hat daher Anspruch auf Lagergeld (§ 354 HGB).Die Verwahrung in Ausübung eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes (Paragraphen 369, 371, HGB) geschieht in Abwicklung eines bestehenden Rechtsverhältnisses zwecks Erhaltung des Wertes der Sache (Schutz vor Verlust oder Beschädigung) auch im Interesse des Eigentümers der Sache. Der Kaufmann hat daher Anspruch auf Lagergeld (Paragraph 354, HGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0062365
Dokumentnummer
JJR_19801022_OGH0002_0030OB00658_7900000_002