Rechtssatz RS0062410
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062410
Entscheidungsdatum
16.09.1985
Rechtssatz
Der Anspruch nach § 354 HGB wurzelt nicht im Schadenersatz, es handelt sich vielmehr um einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung für Geschäftsbesorgung oder Dienstleistungen.Der Anspruch nach Paragraph 354, HGB wurzelt nicht im Schadenersatz, es handelt sich vielmehr um einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung für Geschäftsbesorgung oder Dienstleistungen.
Schlagworte
SW: Arbeitsleistung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0062410
Dokumentnummer
JJR_19850916_OGH0002_0010OB00591_8500000_002