Rechtssatz RS0062468
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062468
Entscheidungsdatum
20.05.1999
Rechtssatz
Bei Ankauf eines neuwertigen Kraftfahrzeuges, dessen Listenpreis mehr als Schilling vierhundertzehntausend beträgt, von einem Mietwagenunternehmen, für das dieses Fahrzeug zwei Tage zuvor zum Verkehr zugelassen wurde, um einen Kaufpreis von Schilling zweihundertneunzigtausend in der gemeinsamen Absicht, dem Käufer die 32 prozentige Umsatzsteuer zu ersparen und das Fahrzeug noch zwei Jahre auf das Mietwagenunternehmen zugelassen zu lassen, reicht die Einsicht in den dem Käufer nicht ausgehändigten Typenschein allein zur Erfüllung die den Käufer im Hinblick auf die weite Verbreitung des Eigentumsvorbehaltes beim Ankauf fabrikneuer Wagen treffenden Nachforschungspflicht nicht aus.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 584/92
Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 584/92
- 6 Ob 53/99h
Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 53/99h
Ähnlich; nur: Es reicht die Einsicht in den dem Käufer nicht ausgehändigten Typenschein allein zur Erfüllung die den Käufer im Hinblick auf die weite Verbreitung des Eigentumsvorbehaltes beim Ankauf von Gebrauchtwagen treffenden Nachforschungspflicht nicht aus. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0062468
Dokumentnummer
JJR_19921216_OGH0002_0020OB00584_9200000_001