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Rechtssatz RS0062468

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0062468

Geschäftszahl

2Ob584/92; 6Ob53/99h

Entscheidungsdatum

20.05.1999

Rechtssatz

Bei Ankauf eines neuwertigen Kraftfahrzeuges, dessen Listenpreis mehr als Schilling vierhundertzehntausend beträgt, von einem Mietwagenunternehmen, für das dieses Fahrzeug zwei Tage zuvor zum Verkehr zugelassen wurde, um einen Kaufpreis von Schilling zweihundertneunzigtausend in der gemeinsamen Absicht, dem Käufer die 32 prozentige Umsatzsteuer zu ersparen und das Fahrzeug noch zwei Jahre auf das Mietwagenunternehmen zugelassen zu lassen, reicht die Einsicht in den dem Käufer nicht ausgehändigten Typenschein allein zur Erfüllung die den Käufer im Hinblick auf die weite Verbreitung des Eigentumsvorbehaltes beim Ankauf fabrikneuer Wagen treffenden Nachforschungspflicht nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 584/92
    Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 584/92
  • 6 Ob 53/99h
    Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 53/99h
    Ähnlich; nur: Es reicht die Einsicht in den dem Käufer nicht ausgehändigten Typenschein allein zur Erfüllung die den Käufer im Hinblick auf die weite Verbreitung des Eigentumsvorbehaltes beim Ankauf von Gebrauchtwagen treffenden Nachforschungspflicht nicht aus. (T1)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0062468

Dokumentnummer

JJR_19921216_OGH0002_0020OB00584_9200000_001