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Rechtssatz RS0062621

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0062621

Geschäftszahl

3Ob507/87

Entscheidungsdatum

28.01.1987

Rechtssatz

Ein geradezu klassischer Fall für ein Fixgeschäft ist der Kauf von Waren, die starken Preisschwankungen unterliegen und einen Gegenstand der Börsenspekulation darstellen, wenn er unter Kaufleuten erkennbar gerade im Hinblick auf den durch diese Preisschwankungen zu erzielenden Gewinn wenn schon nicht an der Börse, so doch jedenfalls mit Blick auf den Börsenhandel abgeschlossen wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 507/87
    Entscheidungstext OGH 28.01.1987 3 Ob 507/87
    Veröff: EvBl 1987/201 S 755

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0062621

Dokumentnummer

JJR_19870128_OGH0002_0030OB00507_8700000_001