Rechtssatz RS0062621
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062621
Entscheidungsdatum
28.01.1987
Rechtssatz
Ein geradezu klassischer Fall für ein Fixgeschäft ist der Kauf von Waren, die starken Preisschwankungen unterliegen und einen Gegenstand der Börsenspekulation darstellen, wenn er unter Kaufleuten erkennbar gerade im Hinblick auf den durch diese Preisschwankungen zu erzielenden Gewinn wenn schon nicht an der Börse, so doch jedenfalls mit Blick auf den Börsenhandel abgeschlossen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0062621
Dokumentnummer
JJR_19870128_OGH0002_0030OB00507_8700000_001