Rechtssatz RS0062742
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062742
Entscheidungsdatum
25.03.1986
Rechtssatz
Ob im Falle einer Androhung des Selbsthilfeverkaufes dieser hätte vermieden werden können, ist für die Schadenersatzpflicht des Verkäufers im Falle eines unberechtigten Verkaufes ohne Bedeutung. Entscheidend ist nur, ob infolge der schuldhaften Verletzung der Verpflichtung zur Androhung des Verkaufs ein Schaden entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062742
Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0040OB00501_8600000_001