Rechtssatz RS0062837
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062837
Entscheidungsdatum
04.11.1986
Rechtssatz
Auch eine juristische Person kann in ihrer Eigenschaft als Mieterin des Hauses und Verfügungsberechtigte über eine "Dienstwohnung" ihrerseits einen Vertrag über die Erbringung von Hausbesorgerarbeiten und die Einräumung einer Hausbesorgerdienstwohnung mit einer natürlichen Person abschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062837
Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0140OB00156_8600000_003