Rechtssatz RS0062869
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062869
Geschäftszahl
5Ob305/78 (5Ob306/78); 5Ob612/81
Entscheidungsdatum
17.11.1981
Rechtssatz
Hat sich der Käufer im Rahmen eines Mäklervertrages in einer "Kaufvereinbarung" verpflichtet, die vermittelte Liegenschaft bei Vorliegen der in der "Kaufvereinbarung" angeführten Bedingungen zu kaufen, und kommt es lediglich wegen der Zahlungsunfähigkeit des Käufers nicht zum Abschluß des Kaufvertrages, kann der Makler berechtigt sein, aus dem Titel des Schadenersatzes vom Käufer auch eine zwischen ihm und dem Verkäufer vereinbarte Provision zu verlangen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 305/78
Entscheidungstext OGH 12.12.1978 5 Ob 305/78
- 5 Ob 612/81
Entscheidungstext OGH 17.11.1981 5 Ob 612/81
Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 305/78
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0062869
Dokumentnummer
JJR_19781212_OGH0002_0050OB00305_7800000_001