Rechtssatz RS0062965
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062965
Entscheidungsdatum
09.11.1982
Rechtssatz
Ein unter § 21 Abs 4 HSchG 1973 fallendes Rechtsgeschäft ist jedenfalls dann wirksam, wenn ihm der Finanzreferent zugestimmt hat, mag auch die Mitunterfertigung der hierüber errichteten Urkunde unterbleiben sein.Ein unter Paragraph 21, Absatz 4, HSchG 1973 fallendes Rechtsgeschäft ist jedenfalls dann wirksam, wenn ihm der Finanzreferent zugestimmt hat, mag auch die Mitunterfertigung der hierüber errichteten Urkunde unterbleiben sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0062965
Dokumentnummer
JJR_19821109_OGH0002_0040OB00160_8200000_003