Rechtssatz RS0062987
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0062987
Geschäftszahl
1Ob301/52; 6Ob270/61
Entscheidungsdatum
20.09.1961
Rechtssatz
Bei einem einheitlichen Speditionsvertrag über zwei Sendungen kann das gesetzliche Pfandrecht aus der ganzen Forderung an jedem Teil der Sendung geltend gemacht werden. Der vertragliche Verzicht auf das Pfandrecht ist zulässig. Darüber hinaus findet auch eine stillschweigende Ausschaltung des Pfandrechtes statt, wenn sich seine Ausübung mit den dem Versender gegenüber übernommenen Vertragspflichten des Spediteurs nach Treu und Glauben nicht verträgt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 301/52
Entscheidungstext OGH 02.04.1952 1 Ob 301/52
Veröff: SZ 25/80
- 6 Ob 270/61
Entscheidungstext OGH 20.09.1961 6 Ob 270/61
nur: Bei einem einheitlichen Speditionsvertrag über zwei Sendungen kann das gesetzliche Pfandrecht aus der ganzen Forderung an jedem Teil der Sendung geltend gemacht werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0062987
Dokumentnummer
JJR_19520402_OGH0002_0010OB00301_5200000_001