Rechtssatz RS0063035
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063035
Geschäftszahl
3Ob821/54; 1Ob147/71; 6Ob225/99b
Entscheidungsdatum
11.11.1999
Rechtssatz
Daß eine Besitzung "behaust" ist, ist notwendig, daß nicht nur ein Wohnhaus, sondern auch ein Wirtschaftsgebäude und ein Stadel, wie sie bei landesüblicher Betriebsweise erforderlich sind, vorhanden sind. Eine mehrjährige Verwendung als Weide schadet nicht.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 821/54
Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 821/54
Veröff: SZ 28/20
- 1 Ob 147/71
Entscheidungstext OGH 02.09.1971 1 Ob 147/71
- 6 Ob 225/99b
Entscheidungstext OGH 11.11.1999 6 Ob 225/99b
Vgl; Beisatz: Dass der Erblasser nur zwei Motorsägen besessen und lediglich eine kleine Waldfläche selbst bewirtschaftet hatte und im übrigen die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke verpachtet waren, lässt eine Erbhofeigenschaft noch nicht verneinen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0063035
Dokumentnummer
JJR_19550126_OGH0002_0030OB00821_5400000_002