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Rechtssatz RS0063036

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0063036

Geschäftszahl

9Ob901/91

Entscheidungsdatum

27.02.1991

Norm

JournG §8

Rechtssatz

Die Sanktionen des Paragraph 8, JournG richten sich gegen die Erklärungen des Erwerbers im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, JournG, die als außerordentliche Kündigung des gesetzlich auf den Erwerber übergegangenen Dienstverhältnisses des Redakteurs anzusehen sind. Eine Umgehung dieser Sanktion durch Kündigung des Redakteurs vor der Veräußerung der Zeitungsunternehmung durch den Veräußerer kann über den Weg eines Schadenersatzanspruchs zum selben Ergebnis führen. Der Veräußerer bleibt zwar grundsätzlich berechtigt, von den ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten einer Vertragsauflösung Gebrauch zu machen, doch findet dieses Recht im Schikaneverbot des Paragraph 1295, Absatz 2, ABGB oder in der Anfechtbarkeit der Kündigung wegen Vornahme eines gegen den Zweck dieses Gesetzesverbots verstoßenden Umgehungsgeschäfts seine Grenze.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 901/91
    Entscheidungstext OGH 27.02.1991 9 Ob 901/91
    Veröff: WBl 1991,231 = RdW 1991,239 = Arb 10915 = MR 1992,65

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063036

Dokumentnummer

JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_001