Rechtssatz RS0063062
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063062
Entscheidungsdatum
27.02.1991
Rechtssatz
Tritt der Journalist aus dem vom Masseverwalter gekündigten Dienstverhältnis gemäß § 25 KO vorzeitig aus, ist damit der Möglichkeit der (nachträglichen) Erfüllung der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nach § 8 Abs 1 JournG endgültig der Boden entzogen, weil dann eine außerordentliche Aufkündigung durch den Erwerber nicht mehr möglich war.Tritt der Journalist aus dem vom Masseverwalter gekündigten Dienstverhältnis gemäß Paragraph 25, KO vorzeitig aus, ist damit der Möglichkeit der (nachträglichen) Erfüllung der fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nach Paragraph 8, Absatz eins, JournG endgültig der Boden entzogen, weil dann eine außerordentliche Aufkündigung durch den Erwerber nicht mehr möglich war.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 901/91
Entscheidungstext OGH 27.02.1991 9 Ob 901/91
Veröff: WBl 1991,231 = RdW 1991,239 = Arb 10915 = MR 1992,65
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063062
Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_003