Rechtssatz RS0063066
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063066
Entscheidungsdatum
27.02.1991
Rechtssatz
Der Abfertigungsanspruch des § 8 Abs 2 JournG erfüllt den rechtspolitischen und sozialpolitischen Zweck, "die geistigen Zeitungsarbeiter davor zu schützen, daß die sittliche und wirtschaftliche Grundlage ihres Berufslebens jeden Augenblick durch kapitalistische Eingriffe gefährdet werden kann".Der Abfertigungsanspruch des Paragraph 8, Absatz 2, JournG erfüllt den rechtspolitischen und sozialpolitischen Zweck, "die geistigen Zeitungsarbeiter davor zu schützen, daß die sittliche und wirtschaftliche Grundlage ihres Berufslebens jeden Augenblick durch kapitalistische Eingriffe gefährdet werden kann".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063066
Dokumentnummer
JJR_19910227_OGH0002_0090OB00901_9100000_004