Rechtssatz RS0063154
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063154
Entscheidungsdatum
30.06.1994
Rechtssatz
Das neu aufgestellte Auswahlkriterium des Aufgewachsenseins (oder Aufwachsens) auf dem Erbhof stellt einerseits ein Korrektiv zum Entfall des bis dahin gegoltenen Vorranges von leiblichen Kindern gegenüber Adoptivkindern sowie von ehelichen gegenüber unehelichen Kindern, andererseits aber eine Verfeinerung der Auswahlmerkmale dar, die zum typischerweise geeigneteren Hofübernehmer führen sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0063154
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2019
Dokumentnummer
JJR_19940630_OGH0002_0060OB00016_9400000_001