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Rechtssatz RS0063168

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0063168

Geschäftszahl

5Ob718/80

Entscheidungsdatum

07.10.1980

Rechtssatz

Kehrt eine Vierzehnjährige freiwillig wieder in den Verband der Familie zurück und gliedert sich reibungslos ein, kann dies zur Aufhebung der angeordneten vorläufigen Fürsorgeerziehung führen. Dies kann jedoch erst nach einer gewissen Mindestdauer des Verhaltens der Minderjährigen endgültig beurteilt werden. Durch die Aufschiebung des Vollzuges der vorläufigen Fürsorgeerziehung der Minderjährigen ist eine ausreichende Bewährungsmöglichkeit eröffnet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 718/80
    Entscheidungstext OGH 07.10.1980 5 Ob 718/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0063168

Dokumentnummer

JJR_19801007_OGH0002_0050OB00718_8000000_001