Rechtssatz RS0063227
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063227
Entscheidungsdatum
30.11.1976
Norm
KartG 1972 §1 Abs1 Z1
Rechtssatz
Das Begriffsmerkmal des "Zusammenschlusses" ist durch das KartG 1972 gegenüber dem § 1 Abs 1 KartG 1959 insofern abgeschwächt worden, als gemäß § 1 Abs 1 Z 1 dieses Gesetzes nunmehr ein bloßes "gemeinsames Interesse" an der Regelung oder Beschränkung des Wettbewerbs ausreicht, wobei es sich nicht unbedingt um ein subjektives Element zu handeln braucht.Das Begriffsmerkmal des "Zusammenschlusses" ist durch das KartG 1972 gegenüber dem Paragraph eins, Absatz eins, KartG 1959 insofern abgeschwächt worden, als gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, dieses Gesetzes nunmehr ein bloßes "gemeinsames Interesse" an der Regelung oder Beschränkung des Wettbewerbs ausreicht, wobei es sich nicht unbedingt um ein subjektives Element zu handeln braucht.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 368/76
Entscheidungstext OGH 30.11.1976 4 Ob 368/76
Beisatz: "Kaffeemitteljahresbonus" (T1) Veröff: ÖBl 1977,93
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063227
Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0040OB00368_7600000_004