Rechtssatz RS0063381
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063381
Entscheidungsdatum
07.02.1989
Rechtssatz
Der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtskurator ist bei allen Maßnahmen des Gerichtes, durch die der Zweck der gewährten Erziehungshilfe in Frage gestellt werden kann, Parteistellung und damit auch die Rekurslegitimation zuzubilligen (hier Ausdehnung des Besuchsrechtes in einem Ausmaß, daß dieses der Übergabe in die Pflege und Erziehung des Besuchsberechtigten nahekommt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0063381
Dokumentnummer
JJR_19890207_OGH0002_0010OB00513_8900000_001