Rechtssatz RS0063395
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063395
Entscheidungsdatum
09.11.1992
Rechtssatz
Ein im Planungsstadium befindliches Vorhaben, das noch in keiner Vereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat und auf die Wettbewerbslage auch tatsächlich noch nicht einwirkt, begründet kein Kartell. Ein diesbezüglicher Antrag ist daher zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063395
Dokumentnummer
JJR_19921109_OGH0002_000OKT00005_9200000_002