Rechtssatz RS0063412
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063412
Entscheidungsdatum
09.11.1992
Rechtssatz
Für ein gemeinsames Interesse der Mitglieder kann es ausreichen, daß durch die Einführung eines über alle Vertriebsstufen zu überwälzenden Verwertungsbeitrages ein wirksames bundesweites Sammelsystem und Recyclingsystem für diverse Verpackungen eingeführt werden soll, um dadurch den Vorgaben der sogenannten Zielverordnung BGBl 1990/516 (und allfälliger weiterer derartiger Verordnungen) zu entsprechen und damit durch marktwirtschaftliche Lösungsmodelle auf freiwilliger Basis weitergehende behördliche Maßnahmen nach dem AWG zu vermeiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063412
Dokumentnummer
JJR_19921109_OGH0002_000OKT00005_9200000_003