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Rechtssatz RS0063445

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0063445

Geschäftszahl

Okt6/93

Entscheidungsdatum

14.12.1993

Rechtssatz

Bei horizontalen Bindungen bezieht sich das gemeinsame Interesse zumeist auf die Verfälschung des Wettbewerbs, selbst wenn die beteiligten Unternehmer dabei verschiedenartige Bindungen eingehen. Beschränkt ein Unternehmer die wettbewerbsrelevante Tätigkeit gegen Entgelt auf Bedürfnisse seines verbleibenden Unternehmens, liegt die sich daraus ergebende Wettbewerbsbeschränkung im gemeinsamen Interesse der Beteiligten.

Entscheidungstexte

  • Okt 6/93
    Entscheidungstext OGH 14.12.1993 Okt 6/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063445

Dokumentnummer

JJR_19931214_OGH0002_000OKT00006_9300000_005