Rechtssatz RS0063560
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063560
Entscheidungsdatum
14.06.1993
Rechtssatz
Schon nach dem Wortlaut des § 35 KartG (.... auf Antrag den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu untersagen...) muß ein Zusammenhang zwischen Marktbeherrschung und mißbräuchlichem Verhalten bestehen.Schon nach dem Wortlaut des Paragraph 35, KartG (.... auf Antrag den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu untersagen...) muß ein Zusammenhang zwischen Marktbeherrschung und mißbräuchlichem Verhalten bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063560
Dokumentnummer
JJR_19930614_OGH0002_000OKT00003_9300000_006