Rechtssatz RS0063564
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063564
Entscheidungsdatum
11.10.1990
Rechtssatz
Geringfügige Verstöße des Vertragshändlers gegen seine im Händlervertrag übernommene Verpflichtung, Ersatzbestandteile ausschließlich beim Importeur zu beziehen, sind objektiv nicht geeignet, das Vertrauen zwischen den Vertragsteilen zu zerstören; ein solcher Verstoß kann deshalb auch nicht als schuldbares Verhalten des Vertragshändlers beurteilt werden, der den im § 25 HVG vorgesehenen, in Analogie hiezu auch dem Vertragshändler gebührenden Entschädigungsanspruch als verwirkt erscheinen läßt.Geringfügige Verstöße des Vertragshändlers gegen seine im Händlervertrag übernommene Verpflichtung, Ersatzbestandteile ausschließlich beim Importeur zu beziehen, sind objektiv nicht geeignet, das Vertrauen zwischen den Vertragsteilen zu zerstören; ein solcher Verstoß kann deshalb auch nicht als schuldbares Verhalten des Vertragshändlers beurteilt werden, der den im Paragraph 25, HVG vorgesehenen, in Analogie hiezu auch dem Vertragshändler gebührenden Entschädigungsanspruch als verwirkt erscheinen läßt.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 644/90
Entscheidungstext OGH 11.10.1990 6 Ob 644/90
Veröff: SZ 63/175 = EvBl 1991/76 S 348 = ecolex 1991,82 = RdW 1991,77
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063564
Dokumentnummer
JJR_19901011_OGH0002_0060OB00644_9000000_002