Rechtssatz RS0063682
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063682
Entscheidungsdatum
09.11.1992
Rechtssatz
Die in § 57 Abs 2 KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach § 57 KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.Die in Paragraph 57, Absatz 2, KartG enthaltene Wendung, die Aufforderung sei ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen, kann nur so ausgelegt werden, daß im Rahmen des Verfahrens nach Paragraph 57, KartG zunächst nicht geprüft wird, ob ein Verhaltenskartell vorliegt oder nicht.
Entscheidungstexte
- Okt 4/90
Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90
Veröff: ÖBl 1990,234
- Okt 1/92
Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 1/92
Vgl auch
- Okt 2/92
Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 2/92
Auch; Beisatz: Hier: Wirkungskartell. (T1) Veröff: ÖBl 1992,69
- Okt 5/92
Entscheidungstext OGH 09.11.1992 Okt 5/92
Vgl auch; Beisatz: Das gesetzliche Gebot, die Aufforderung ohne Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen zu erlassen (§ 57 Abs 2 KartG), besagt nur, daß der Vorsitzende von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen auszugehen hat; eine Prüfung der rechtlichen Schlüssigkeit des Antrags ist jedoch vorzunehmen. (T2) Veröff: ÖBl 1993,29
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063682
Dokumentnummer
JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_003