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Rechtssatz RS0063695×

Rechtssatz RS0063695

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0063695

Geschäftszahl

Okt4/90; Okt6/94

Entscheidungsdatum

09.05.1994

Rechtssatz

Das KartG 1988 unternahm im Paragraph 57, den Versuch, den allfälligen Mitgliedern eines solchen Verhaltenskartells in möglichst einfacher und kostensparender Weise vor Augen zu führen, daß der Verdacht des Bestehens eines Kartells geäußert wurde und die Durchführung eines solchen Rechtsfolgen nach sich zieht. Den Antragsgegnern soll durch die Aufforderung nur zur Kenntnis gebracht werden, daß eine Amtspartei der Meinung ist, es liege ein Verhaltenskartell vor. Sie werden damit in die Lage versetzt, ihrerseits zu prüfen, ob die Annahme der Amtspartei zutreffend ist und sich danach entsprechend zu verhalten.

Entscheidungstexte

  • Okt 4/90
    Entscheidungstext OGH 22.05.1990 Okt 4/90
    Veröff: ÖBl 1990,234
  • Okt 6/94
    Entscheidungstext OGH 09.05.1994 Okt 6/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063695

Dokumentnummer

JJR_19900522_OGH0002_000OKT00004_9000000_005