Rechtssatz RS0063792
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063792
Geschäftszahl
Okt8/76; 16Ok11/97
Entscheidungsdatum
23.06.1997
Rechtssatz
Mutterunternehmen und Tochterunternehmen sind zwar bei der Prüfung ihrer marktbeherrschenden Stellung als Einheit zu behandeln, dies macht aber nicht eines für einen allfälligen Mißbrauch eines anderen im Sinn des § 46 KartG verantwortlich.Mutterunternehmen und Tochterunternehmen sind zwar bei der Prüfung ihrer marktbeherrschenden Stellung als Einheit zu behandeln, dies macht aber nicht eines für einen allfälligen Mißbrauch eines anderen im Sinn des Paragraph 46, KartG verantwortlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063792
Dokumentnummer
JJR_19761122_OGH0002_000OKT00008_7600000_003