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Rechtssatz RS0063976

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0063976

Geschäftszahl

9ObA269/90

Entscheidungsdatum

24.10.1990

Norm

Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester §1

Rechtssatz

Für den Erwerb des "Verlängerungsschutzes" sind nur solche Dienstzeiten anzurechnen, für die das Mitglied Anspruch auf Entlohnung, in welcher Form auch immer, gehabt hat, Dienstzeiten hingegen, für die kein Entlohnungsanspruch besteht, haben außer Betracht zu bleiben. Bei der Berechnung der Bezugsmonate ist nur die Summe der einzelnen "Karenztage" abzuziehen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 269/90
    Entscheidungstext OGH 24.10.1990 9 ObA 269/90
    Veröff: ecolex 1991,192

Schlagworte

SW: Arbeitszeiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063976

Dokumentnummer

JJR_19901024_OGH0002_009OBA00269_9000000_003