Rechtssatz RS0063976
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063976
Entscheidungsdatum
24.10.1990
Norm
Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester §1
Rechtssatz
Für den Erwerb des "Verlängerungsschutzes" sind nur solche Dienstzeiten anzurechnen, für die das Mitglied Anspruch auf Entlohnung, in welcher Form auch immer, gehabt hat, Dienstzeiten hingegen, für die kein Entlohnungsanspruch besteht, haben außer Betracht zu bleiben. Bei der Berechnung der Bezugsmonate ist nur die Summe der einzelnen "Karenztage" abzuziehen.
Schlagworte
SW: Arbeitszeiten
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0063976
Dokumentnummer
JJR_19901024_OGH0002_009OBA00269_9000000_003