Rechtssatz RS0064182
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064182
Entscheidungsdatum
21.10.1987
Norm
KollV für Bauindustrie und Baugewerbe §9 AbschnII Z1
Rechtssatz
Selbst bei einer einzelvertraglich übernommenen Verständigungspflicht des Arbeitnehmers von einem Wohnsitzwechsel seiner Ehefrau wäre deren Verletzung wie die - bloß für die Fälligkeit des Trennungsgeldanspruches bedeutsame - Unterlassung der Vorlage der laut KollV vorgesehenen Wohnsitzbestätigung zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0064182
Dokumentnummer
JJR_19871021_OGH0002_009OBA00102_8700000_001