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Rechtssatz RS0064211

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0064211

Geschäftszahl

4Ob236/53; 9ObA228/99s

Entscheidungsdatum

13.10.1999

Norm

KollV für das Baugewerbe §9 AbschnIII

Rechtssatz

Zum Anspruch auf Übernachtungsgeld bei Erkrankung und Krankenhausaufenthalt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 236/53
    Entscheidungstext OGH 19.01.1954 4 Ob 236/53
    Veröff: Arb 5895
  • 9 ObA 228/99s
    Entscheidungstext OGH 13.10.1999 9 ObA 228/99s
    Beisatz: Der Anspruch auf Fortzahlung des Übernachtungsgelds auch im Krankheitsfall kann mangels Entgeltcharakters nicht auf das Entgeltfortzahlungsgesetz gestützt oder von dem im Kollektivvertrag in § 7 genannten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abhängig gemacht werden. Der Anspruch auf Weiterzahlung ist mangels einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag der Regelung durch den Kollektivvertrag vorbehalten. (T1) Beisatz: Solange das Arbeitsverhältnis und der Familienwohnsitz aufrecht bestehen, ist der Anspruch auf Übernachtungsgeld grundsätzlich gegeben, zumal der Arbeitnehmer durch die Krankheit grundsätzlich nicht der Notwendigkeit enthoben ist, am Arbeitsort eine Unterkunftsmöglichkeit aufrecht und bereit zu halten. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0064211

Dokumentnummer

JJR_19540119_OGH0002_0040OB00236_5300000_001