Rechtssatz RS0064211
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064211
Geschäftszahl
4Ob236/53; 9ObA228/99s
Entscheidungsdatum
13.10.1999
Norm
KollV für das Baugewerbe §9 AbschnIII
Rechtssatz
Zum Anspruch auf Übernachtungsgeld bei Erkrankung und Krankenhausaufenthalt.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 236/53
Entscheidungstext OGH 19.01.1954 4 Ob 236/53
Veröff: Arb 5895
- 9 ObA 228/99s
Entscheidungstext OGH 13.10.1999 9 ObA 228/99s
Beisatz: Der Anspruch auf Fortzahlung des Übernachtungsgelds auch im Krankheitsfall kann mangels Entgeltcharakters nicht auf das Entgeltfortzahlungsgesetz gestützt oder von dem im Kollektivvertrag in § 7 genannten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abhängig gemacht werden. Der Anspruch auf Weiterzahlung ist mangels einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag der Regelung durch den Kollektivvertrag vorbehalten. (T1) Beisatz: Solange das Arbeitsverhältnis und der Familienwohnsitz aufrecht bestehen, ist der Anspruch auf Übernachtungsgeld grundsätzlich gegeben, zumal der Arbeitnehmer durch die Krankheit grundsätzlich nicht der Notwendigkeit enthoben ist, am Arbeitsort eine Unterkunftsmöglichkeit aufrecht und bereit zu halten. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0064211
Dokumentnummer
JJR_19540119_OGH0002_0040OB00236_5300000_001