Rechtssatz RS0064216
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064216
Entscheidungsdatum
24.05.1995
Norm
KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe ArtXVIII
Rechtssatz
Hat der Arbeitgeber die Weihnachtsremuneration kollektivvertragswidrig nicht rechtzeitig bezahlt und wurde der Arbeitnehmer nach dem Zeitpunkt, in dem die Weihnachtsremuneration auszuzahlen gewesen wäre, berechtigt entlassen, verliert er nicht den gesamten Anspruch auf Weihnachtsremuneration, sondern nur den dem Entlassungszeitpunkt folgenden aliquoten Anteil.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0064216
Dokumentnummer
JJR_19950524_OGH0002_008OBA00319_9400000_001