Rechtssatz RS0064295
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064295
Entscheidungsdatum
30.08.1989
Norm
ZusatzkollV für die Angestellten der Elektroindustrie §14 Abs12
Rechtssatz
Eine "Baustelle" liegt nicht vor, wenn Bürotätigkeiten vom Hauptbetriebsgebäude wegen Platzmangels in ein anderes Gebäude verlegt werden, auch wenn dort noch Magazine in Büroräume umgebaut werden (§ 48 ASGG).Eine "Baustelle" liegt nicht vor, wenn Bürotätigkeiten vom Hauptbetriebsgebäude wegen Platzmangels in ein anderes Gebäude verlegt werden, auch wenn dort noch Magazine in Büroräume umgebaut werden (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064295
Dokumentnummer
JJR_19890830_OGH0002_009OBA00185_8900000_002