Rechtssatz RS0064298
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064298
Entscheidungsdatum
13.06.1991
Rechtssatz
Wurden die Gläubiger der späteren Gemeinschuldnerin mit der Gestattung einer Untervermietung durch die Beklagte infolge der dadurch verschlechterten Verwertungsmöglichkeit der Liegenschaft benachteiligt, so konnte der Masseverwalter nur mit einem Eintritt in den Kaufvertrag nach erfolgreicher Anfechtung einen Verkauf der Liegenschaft mit Gewinn versuchen. Eine Genehmigung der anfechtbaren unentgeltlichen Zusage an die Beklagte ist in diesem Vorgehen daher nicht zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064298
Dokumentnummer
JJR_19910613_OGH0002_0070OB00561_9100000_001