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Rechtssatz RS0064298

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0064298

Geschäftszahl

7Ob561/91

Entscheidungsdatum

13.06.1991

Rechtssatz

Wurden die Gläubiger der späteren Gemeinschuldnerin mit der Gestattung einer Untervermietung durch die Beklagte infolge der dadurch verschlechterten Verwertungsmöglichkeit der Liegenschaft benachteiligt, so konnte der Masseverwalter nur mit einem Eintritt in den Kaufvertrag nach erfolgreicher Anfechtung einen Verkauf der Liegenschaft mit Gewinn versuchen. Eine Genehmigung der anfechtbaren unentgeltlichen Zusage an die Beklagte ist in diesem Vorgehen daher nicht zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 561/91
    Entscheidungstext OGH 13.06.1991 7 Ob 561/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064298

Dokumentnummer

JJR_19910613_OGH0002_0070OB00561_9100000_001