Rechtssatz RS0064465
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064465
Entscheidungsdatum
29.10.1992
Rechtssatz
Im Nachlaßkonkurs können auch Rechtshandlungen angefochten werden, die zu Lebzeiten des Erblassers vorgenommen wurden. Eine Verschiedenheit der Rechtssubjekte zwischen der Person, die die Handlung betraf einerseits und über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde andererseits liegt nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0064465
Dokumentnummer
JJR_19921029_OGH0002_0070OB00612_9200000_002