Rechtssatz RS0064513
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064513
Entscheidungsdatum
24.06.1987
Rechtssatz
Im Konkurs eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind weder die Gesellschaft noch andere Gesellschafter als seine nahen Angehörigen zu behandeln. Auch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen anderer Art sind der Behandlung naher Angehöriger nach § 32 Abs 2 KO nicht gleichzustellen.Im Konkurs eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind weder die Gesellschaft noch andere Gesellschafter als seine nahen Angehörigen zu behandeln. Auch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen anderer Art sind der Behandlung naher Angehöriger nach Paragraph 32, Absatz 2, KO nicht gleichzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0064513
Dokumentnummer
JJR_19870318_OGH0002_0030OB00573_8600000_001