Rechtssatz RS0064800
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064800
Geschäftszahl
3Ob15/65; 3Ob120/12m
Entscheidungsdatum
08.08.2012
Rechtssatz
Die Rekurslegitimation des Masseverwalters ergibt sich daraus, daß auch Gegenstände, an denen ein Absonderungsrecht besteht, zur Konkursmasse gehören, der Masseverwalter mit Verantwortlichkeit allen Beteiligten gegenüber Rechtsstreitigkeiten, welche die Masse ganz oder teilweise betreffen, zu führen hat und er damit auch Beteiligter in einem die Masse betreffenden Exekutionsverfahren ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 15/65
Entscheidungstext OGH 08.02.1965 3 Ob 15/65
Veröff: EvBl 1965/222 S 327
- 3 Ob 120/12m
Entscheidungstext OGH 08.08.2012 3 Ob 120/12m
Vgl auch; Beisatz: Vermögenswerte, an denen bestimmten Gläubigern Rechte auf abgesonderte Befriedigung zustehen, gehören dennoch zur Konkursmasse. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0064800
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2012
Dokumentnummer
JJR_19650208_OGH0002_0030OB00015_6500000_002