Rechtssatz RS0064807
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064807
Geschäftszahl
4Ob106/85 (4Ob107/85)
Entscheidungsdatum
02.12.1986
Rechtssatz
Eine sinngemäße Anwendung des § 46 KO (alt) kommt auf Ansprüche aus freien Arbeitsverträgen nicht allgemein, sondern nur dann in Betracht, wenn ein "freier Arbeitnehmer" nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit vom "Arbeitgeber", als arbeitnehmerähnlich (§ 2 Abs 1 ArbGerG) anzusehen und daher ebenso schutzbedürftig ist wie ein "gewöhnlicher" Arbeitnehmer.Eine sinngemäße Anwendung des Paragraph 46, KO (alt) kommt auf Ansprüche aus freien Arbeitsverträgen nicht allgemein, sondern nur dann in Betracht, wenn ein "freier Arbeitnehmer" nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit vom "Arbeitgeber", als arbeitnehmerähnlich (Paragraph 2, Absatz eins, ArbGerG) anzusehen und daher ebenso schutzbedürftig ist wie ein "gewöhnlicher" Arbeitnehmer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064807
Dokumentnummer
JJR_19861202_OGH0002_0040OB00106_8500000_001