Rechtssatz RS0064928
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064928
Entscheidungsdatum
05.12.1963
Rechtssatz
Die nach der Konkurseröffnung entstandenen und von der zuständigen Verwaltungsbehörde festgesetzten Entlohnungsansprüche des öffentlichen Verwalters der Gemeinschuldnerin sind als mit der Verwaltung der Masse verbundene Auslagen Masseforderungen im Sinne des § 46 Abs 1 Z 1 Abs 2 KO.Die nach der Konkurseröffnung entstandenen und von der zuständigen Verwaltungsbehörde festgesetzten Entlohnungsansprüche des öffentlichen Verwalters der Gemeinschuldnerin sind als mit der Verwaltung der Masse verbundene Auslagen Masseforderungen im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer eins, Absatz 2, KO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0064928
Dokumentnummer
JJR_19631205_OGH0002_0050OB00297_6300000_001