Rechtssatz RS0065195
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065195
Geschäftszahl
5Ob159/73; 3Ob592/81
Entscheidungsdatum
18.11.1981
Rechtssatz
Ob die Voraussetzungen des § 120 Abs 2 KO zur Genehmigung einer außergerichtlichen Verwertung einer mit einem Pfandrecht belasteten Liegenschaft gegeben waren (hier zumal die Käufer der einzelnen Liegenschaftsteile die pfandrechtlich gesicherte Leibrentenforderung ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernahm, also von vornherein gar nicht die Absicht bestand, die Pfandgläubigerin aus dem Erlös zu befriedigen), ist für den Rekurs des Pfandgläubigers unbeachtlich, weil selbst eine entgegen § 120 Abs 2 KO vorgenommene Verwertung einer Pfandliegenschaft rechtswirksam bleibt.Ob die Voraussetzungen des Paragraph 120, Absatz 2, KO zur Genehmigung einer außergerichtlichen Verwertung einer mit einem Pfandrecht belasteten Liegenschaft gegeben waren (hier zumal die Käufer der einzelnen Liegenschaftsteile die pfandrechtlich gesicherte Leibrentenforderung ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernahm, also von vornherein gar nicht die Absicht bestand, die Pfandgläubigerin aus dem Erlös zu befriedigen), ist für den Rekurs des Pfandgläubigers unbeachtlich, weil selbst eine entgegen Paragraph 120, Absatz 2, KO vorgenommene Verwertung einer Pfandliegenschaft rechtswirksam bleibt.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 159/73
Entscheidungstext OGH 26.09.1973 5 Ob 159/73
Veröff: EvBl 1974/44 S 102
- 3 Ob 592/81
Entscheidungstext OGH 18.11.1981 3 Ob 592/81
Vgl; Veröff: SZ 54/172 = EvBl 1982/40 S 131
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0065195
Dokumentnummer
JJR_19730926_OGH0002_0050OB00159_7300000_003