Rechtssatz RS0065310
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065310
Entscheidungsdatum
27.06.1991
Rechtssatz
Der Auftrag des Konkursgerichtes an die Absonderungsgläubigerin, an der folgenden (außergerichtlichen) Verwertung durch Aushändigung aller für die lastenfreie Übereilung der außergerichtlich verkauften Liegenschaft notwendigen Urkunden in grundbuchsfähiger Form, wenngleich nicht auf ihre Kosten, bei sonstiger Exekution mitzuwirken, ist bekämpfbar, da diese konkursgerichtliche Verfügung sich auf einen Ausspruch, der in dieser Gesetzesstelle überhaupt nicht vorgesehen ist, bezieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0065310
Dokumentnummer
JJR_19910627_OGH0002_0080OB00039_9000000_001