Rechtssatz RS0065417
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065417
Entscheidungsdatum
10.11.1993
Rechtssatz
Keine Werbefahrten und Ausflugsfahrten mit typischer Überrumpelungssituation liegt vor, wenn im Rahmen einer - zu einem angemessenen Preis angebotenen - Urlaubsfahrt neben verschiedenen Fahrten zu Sehenswürdigkeiten auch eine Fahrt zur Besichtigung einer Produktionsstätte, bei der auch die dort erzeugten Waren gekauft werden können, geboten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065417
Dokumentnummer
JJR_19931110_OGH0002_0070OB00599_9300000_001