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Rechtssatz RS0065417

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0065417

Geschäftszahl

7Ob599/93

Entscheidungsdatum

10.11.1993

Rechtssatz

Keine Werbefahrten und Ausflugsfahrten mit typischer Überrumpelungssituation liegt vor, wenn im Rahmen einer - zu einem angemessenen Preis angebotenen - Urlaubsfahrt neben verschiedenen Fahrten zu Sehenswürdigkeiten auch eine Fahrt zur Besichtigung einer Produktionsstätte, bei der auch die dort erzeugten Waren gekauft werden können, geboten wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 599/93
    Entscheidungstext OGH 10.11.1993 7 Ob 599/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065417

Dokumentnummer

JJR_19931110_OGH0002_0070OB00599_9300000_001