Rechtssatz RS0065423
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065423
Entscheidungsdatum
09.10.1984
Rechtssatz
Verbraucher interessiert sich der bei einer Messeveranstaltung für eine bestimmte Ware (hier Rolladen), bei der eine genaue Ermittlung der Kosten (ohne Kenntnis der Dimensionen der Fenster) nicht möglich war und gestattet er daraufhin den Besuch eines Vertreters, gibt er durch sein Verhalten eindeutig seine Absicht kund, mit dem Unternehmer in Vorverhandlungen über den Abschluß eines bestimmten Rechtsgeschäftes; er hat somit das Geschäft angebahnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065423
Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0040OB00521_8400000_003